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Förderschwerpunkt LERNEN

Das Schulgesetz NRW fasst in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) folgende Förderschwerpunkte im § 4 “Lern- und Entwicklungsstörungen” zusammen:

  • Förderschwerpunkt Lernen
  • Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
  • Förderschwerpunkt Sprache

Lern- und Entwicklungsstörungen sind erhebliche Beeinträchtigungen in den genannten Bereichen, die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken. Daher ist ein individueller Förderbedarf auch in mehr als einem der genannten Förderbereiche durchaus möglich.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht im Förderschwerpunkt LERNEN (nur) dann, wenn die Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen oder -ausfälle

  • schwerwiegend
  • umfänglich und
  • langdauernd sind.

Durch die genannten Definitionsmerkmale lässt sich der sonderpädagogische Förderbedarf im Bereich Lernen von Lernstörungen (die partiell sind und/oder kurzzeitig) und Teilleistungsstörungen wie z.B. LRS-Schwäche, Dysklakulie oder ADHS deutlich abgrenzen.

Eine entsprechende Diagnostik, an deren Ende eine schulamtliche Entscheidung über den festgestellten individuellen Förderbedarf LERNEN steht (Förderbescheid), ist die Grundlage für die Aufnahme als SchülerIn an unserer Schule.